Heilmittel vs. Hilfsmittel -Die Unterschiede

In der Gesundheitsversorgung spielen Heilmittel und Hilfsmittel eine zentrale Rolle. Heilmittel umfassen therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie und Sprachtherapie, die darauf abzielen, Symptome von Krankheiten zu lindern. Hilfsmittel hingegen sind Gegenstände wie Hörgeräte und Prothesen, die Patienten dabei unterstützen, Einschränkungen durch Erkrankungen oder Behinderungen zu bewältigen.

Die Erstattung dieser Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt von der ärztlichen Verordnung und den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Während Heilmittel oft in einem festen Verzeichnis mit Höchstsätzen gelistet sind, bietet ein offener Heilmittelkatalog mehr Flexibilität und Raum für Innovationen. Auch Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung erstattet, wobei die genauen Bedingungen vom jeweiligen Tarif abhängen.

Heilmittel

Heilmittel sind Therapien oder Anwendungen, die Symptome von Krankheiten lindern. Dazu gehören:

  • Physiotherapie
  • Sprachtherapie
  • Krankengymnastik
  • Massagen

Hilfsmittel

  • Hilfsmittel sind Gegenstände, die Einschränkungen durch Erkrankungen oder Behinderungen lindern. Beispiele sind:

  • Hör- und Sehhilfen

  • Prothesen

  • Blutdruckmessgeräte

Erstattung von Heilmitteln in der PKV

Heilmittel sind Behandlungsverfahren, die in der Regel von Therapeuten durchgeführt werden. Für die Erstattung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Abrechnung kann auf zwei Arten erfolgen:

Geschlossenes Heilmittelverzeichnis:

Eine festgelegte Liste von erstattungsfähigen Heilmitteln mit Höchstsätzen.

**Offener Heilmittelkatalog: **

Ein flexiblerer Katalog, der offen für Änderungen ist und Innovationen berücksichtigt.

Erstattung von Hilfsmitteln in der PKV

Medizinische Hilfsmittel erleichtern das Leben der Patienten. Bei ärztlicher Verordnung zahlt die PKV die Hilfsmittel abhängig vom Tarif und dem geltenden Verzeichnis oder Katalog. Ein häufig benötigtes Hilfsmittel ist die Brille, deren Kosten fast jede PKV erstattet.

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Einzelzimmer im Krankenhaus: GKV vs. PKV

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Was ist das s.g. Sachleistungsprinzip ?