Gesetzlicher Zuschlag - was ist das?

Dein Tarifbeitrag muss immer auf empirischen Daten basieren, um die Realität akkurat widerzuspiegeln. Wenn zum Beispiel durch den medizinischen Fortschritt Kostensteigerungen auftreten, muss eine Nachkalkulation vorgenommen werden, um die erhöhten Ausgaben und die Nachfinanzierung der Alterungsrückstellungen zu decken.

Um zu verhindern, dass deine Beiträge im Alter stark ansteigen, wurde am 1. Januar 2000 in der privaten Krankenvollversicherung gesetzlich ein zehnprozentiger Zuschlag auf den Beitrag eingeführt.

Dieser Zuschlag wird von vollversicherten Personen bis zum 60. Lebensjahr gezahlt. Die verzinslich angelegten Beträge kommen dir nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugute und werden ohne Abzug etwaiger Kosten zur Beitragsstabilisierung verwendet.

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Cybermobbing in der Schule: Ein wachsendes Problem ?

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