Ist eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich sinnvoll?
Für Dich als Lehrer haftet während Deiner Tätigkeit Dein Dienstherr.
Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Dich allerdings in Regress nehmen.
Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftest Du unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Dich haben.