"Lohnen sich die Vermögenswirksamen Leistungen für mich?"

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz haben am 12.04.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen -Zukunftsfinanzierungsgesetz - veröffentlicht.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung:

Die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen soll aufgehoben werden - bisher 20.000 Euro für Alleinstehende & 40.000 Euro für Verheiratete.

Damit werden künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze bisher keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten haben.

Um die Attraktivität der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen zu erhöhen, soll der Höchstbetrag für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen mit einer Anhebung auf 1.200 Euro verdreifacht werden.

Die höchstmögliche Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt danach ab 2024 pro Jahr 240 Euro - 1.200 Euro x 20%. Bisher sind es 80 Euro - 400 Euro x 20%.

Der Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz soll von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden - unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen.

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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