So funktionieren Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung

Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung

Wenn wir älter werden, steigt in der Regel auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente oder sogar komplexe medizinische Eingriffe wie eine Bypass-Operation werden häufiger notwendig. Diese zusätzlichen Kosten müssen natürlich gedeckt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Ausgaben durch eine solidarische Finanzierung aller Versicherten getragen. Anders hingegen in der privaten Krankenversicherung, hier legt jeder Versicherte individuell Geld für sein eigenes Alter zurück. Diese Rücklagen können jedoch in vielen Fällen nicht mitgenommen werden, falls man sich entscheidet, den Versicherer zu wechseln.

Warum werden Altersrückstellungen gebildet?

In der privaten Krankenversicherung schließt man einen individuellen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab. Man befindet sich dann in einer Risikogemeinschaft mit gleichaltrigen Versicherten im gleichen Tarif. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch tendenziell der Bedarf an medizinischen Leistungen, was höhere Kosten verursacht. Um massive Beitragserhöhungen im Alter zu vermeiden, bilden die Versicherungsunternehmen vorsorglich einen Teil des monatlichen Beitrags als Rücklage (§ 146 VAG). Somit zahlt man als Versicherter zunächst mehr, als man eigentlich für die Deckung der Gesundheitskosten in jungen Jahren benötigen würde. Dadurch bleiben die Beiträge im Alter stabil. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Beitragsanteile, die für die zukünftigen Kosten im Alter zurückgelegt werden, nennt man Alterungsrückstellungen. Im Alltag verwendet man jedoch oft den Begriff Altersrückstellungen. Diese Rücklagen dienen dazu, die Versicherungsleistungen auch im fortgeschrittenen Alter finanzieren zu können.

Je später man in die private Krankenversicherung (PKV) einsteigt, desto höher muss der Anteil der monatlichen Beiträge für die Rückstellungen sein. Denn man hat dann weniger Zeit, um ein ausreichendes Polster für das Alter aufzubauen.

Der Erfolg beim Vermeiden von hohen Beiträgen im Alter hängt auch von der Entwicklung der Zinssätze ab. Die Versicherungsunternehmen investieren die Rückstellungen an den Kapitalmärkten, um Zinsen zu erwirtschaften. Wenn die Rendite jedoch niedrig ist, fallen auch die Rückstellungen für das Alter geringer aus.

Altersrückstellungen werden nicht nur in der PKV gebildet, sondern auch in der privaten Pflegepflichtversicherung. Gleiches gilt für bestimmte Krankenzusatzversicherungen wie Zahn- oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen. Bei der Wahl eines Tarifs hat man oft die Möglichkeit, zwischen Tarifen mit und ohne Altersrückstellungen zu wählen. Tarife mit Rückstellungen haben in der Regel einen stabileren Beitragssatz. Es ist jedoch ratsam, solche Tarife nur dann zu wählen, wenn man die Zusatzversicherung langfristig behalten möchte. Denn wenn man die Versicherung vor dem Rentenalter kündigt, hat man die Rücklagen für das Alter umsonst angespart.

Der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag

Seit dem 1. Januar 2000 sind private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet, bei Neuverträgen einen 10-Prozent-Zuschlag auf den Monatsbeitrag zu erheben, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Dieser Zuschlag wird von allen Neuversicherten im Alter von 22 bis 61 Jahren gezahlt.

Die zusätzlichen Beitragsanteile müssen von den Unternehmen verzinst angelegt werden und dienen ohne Abzüge zur Abdeckung von Beitragserhöhungen nach dem 65. Lebensjahr (§ 150 Abs. 2 f. VAG). Nach dem 80. Lebensjahr müssen nicht verbrauchte Rückstellungen aus dem Zuschlag eingesetzt werden, um die Beiträge zu senken.

Was passiert bei einer Kündigung der PKV?

Wenn man sich dazu entscheidet, die private Krankenversicherung zu wechseln, etwa aufgrund von Unzufriedenheit mit dem Service oder aufgrund hoher Beiträge, hat dies Auswirkungen auf die Altersrückstellungen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter verliert man entweder alle oder zumindest einen Teil der angesparten Rücklagen.

Bei Vertragsabschlüssen vor dem 1. Januar 2009 verliert man die Altersrückstellungen vollständig, wenn man die private Krankenversicherung kündigt. Das Geld verbleibt bei dem bisherigen Versicherungsunternehmen und kommt den Mitversicherten zugute.

Bei Vertragsabschlüssen ab 2009 kann man einen Teil der Rückstellungen mitnehmen, und zwar in Höhe der Rückstellungen, die man angesammelt hätte, wenn man die gesamte Zeit im Basistarif versichert gewesen wäre. Dies gilt unabhängig von dem Tarif, in dem man bei dem bisherigen Anbieter versichert war. Auch der gewählte Tarif beim neuen Anbieter spielt keine Rolle. Der Basistarif ist ein sozialer Tarif in der PKV, zu dem Versicherte wechseln können, wenn sie sich die Beiträge ihres regulären Tarifs nicht mehr leisten können. Die Leistungen des Basistarifs sind in etwa vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Übertragungswert bezeichnet den Anteil der Altersrückstellungen, den man bei einem Wechsel mitnehmen kann. Die Höhe hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Nicht übertragbar sind Rückstellungen, die aus Beitragsanteilen gebildet wurden, mit denen man für bessere Leistungen als im Basistarif gezahlt hat (z.B. für Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden). Das bedeutet, je leistungsstärker der PKV-Tarif ist, desto größer ist der Anteil der Altersrückstellungen, die bei einer Kündigung verloren gehen. Bei einem günstigen Tarif mit geringeren Leistungen, die denen des Basistarifs ähneln, hat man vermutlich nur geringe Altersrückstellungen angespart und kann den Großteil davon mitnehmen.

Unser Tipp: Die Versicherung muss einem einmal im Jahr mitteilen, wie hoch der Übertragungswert des Vertrags ist. Wenn man den Wechsel des PKV-Anbieters in Betracht zieht, sollte man bei der eigenen Versicherung nach einer aktuellen Aufstellung der Gesamthöhe der angesammelten Altersrückstellungen und dem aktuellen Übertragungswert fragen. So hat man genaue Informationen darüber, wie viel Geld man bei einer Kündigung beim Versicherer zurücklassen würde.

Egal wie man es dreht und wendet: Ein Teil des angesparten Geldes geht verloren, wenn man die private Krankenversicherung kündigt. Ein Anbieterwechsel ist daher in den meisten Fällen nicht besonders attraktiv. Unter bestimmten Umständen kann sich ein Wechsel jedoch lohnen, zum Beispiel wenn der Vertrag noch nicht lange läuft oder man sich in einem Tarif mit geringen Leistungen befindet.

Dennoch ist es ideal, sich vor Abschluss einer PKV intensiv Gedanken darüber zu machen, welcher Tarif am besten zu einem passt. Hierbei kann eine Übersicht über die wichtigsten Leistungen sowie ein Ratgeber zur privaten Krankenversicherung hilfreich sein. Falls der bisherige Tarif zu teuer ist, gibt es in der Regel bessere Alternativen als einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen. Man kann beispielsweise in einen günstigeren Tarif bei dem aktuellen Anbieter wechseln, wobei die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten bleiben. Weitere Details dazu sind im nächsten Abschnitt zu finden.

Sonderregelung für Altersrückstellungen in der Pflegepflichtversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung werden ebenfalls Altersrückstellungen gebildet. Im Gegensatz zur Krankenversicherung können diese Rücklagen jedoch vollständig zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden (§ 148 VAG). Diese Regelung wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt und gilt auch für ältere Verträge.

Beeinflusst ein Tarifwechsel die Rückstellungen?

Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, kostenlos bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch die Altersrückstellungen können bei einem internen Tarifwechsel problemlos mitgenommen werden. Das Tarifwechselrecht (§ 204 VVG) verpflichtet das Versicherungsunternehmen dazu, den Wechsel in einen gleichwertigen Tarif zu ermöglichen und dabei die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen aus dem bestehenden Vertrag zu berücksichtigen.

Wenn man in einen Tarif mit umfangreicheren Leistungen wechselt, kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Diese beiden Faktoren können vermieden werden, wenn man auf die besseren Leistungen beim Wechsel in den neuen Tarif verzichtet.

Die Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherten kostenlos beim Tarifwechsel zu beraten und dabei auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse einzugehen (§ 6 VVG). Es ist nicht immer möglich, einen gleichwertigen Tarif zu finden, der gleichzeitig kostengünstiger ist. Daher ist es ratsam, den bisherigen Tarif und alle angebotenen Alternativen sorgfältig zu vergleichen. In unserem Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel erklären wir, wie man dabei vorgehen kann und wer Unterstützung bei einem Tarifwechsel bieten kann.

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