Warum Du als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis stehst!

„Mit einem Bein im Gefängnis“ – diese Aussage wirst Du möglicherweise schon oft gehört haben, wenn es um das korrekte Führen der Aufsicht an Deiner Schule geht. Lehrer und Schulleiter sind vom Prinzip gut abgesichert, jedoch häufig verunsichert, wie die Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung tatsächlich aussehen könnten.

Was bedeutet grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht?

Wenn Du als Lehrkraft alles getan hast, um Deiner Aufsichtspflicht zu genügen, dann bist Du in der Regel auch auf der sicheren Seite.

Eine nachweislich grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung kann allerdings bedeuten, dass Du allein für den gesamten Schaden aufkommen musst!

Was ist eigentlich die "groben Fahrlässigkeit" ?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Du die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei den gesunden Menschenverstand außer Acht lässt.

Folgen einer groben Fahrlässigkeit!

Wird eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, dann zieht das immer Deine persönliche Haftung nach sich.

Persönliche Haftung bedeutet für Dich, dass Du für jeden Schaden, ob materiellen Schaden, aber auch für den immateriellen Schaden wie Schmerzensgeld, aufzukommen hast.

Mit einer Diensthaftplficht schützt Du Dich vor den finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

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