Was darf ein Arzt eigentlich alles abrechnen?

In Deutschland sind die Kosten für ärztliche Leistungen geregelt. Auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Richtlinien: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) regeln die Abrechnung von Leistungen für Privatversicherte, aber auch für gesetzlich Versicherte, die Behandlungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist bewusst nicht dem freien Markt überlassen. Durch Vereinbarungen ist ein fairer Interessenausgleich möglich. „Die Ärzte erhalten auf der einen Seite eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen, ohne auf der anderen Seite die Patienten und deren Versicherer als Kostenträger wirtschaftlich zu überlasten“, sagt Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Diese gesicherten Verhältnisse haben eine beachtliche Geschichte.

Deutschlands soziale Errungenschaften waren im 19. Jahrhundert weltweit beispielhaft und sind in ihren Grundzügen heute noch gültig. Nach der Einführung von Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung folgte 1897 die amtliche Preußische Gebührenordnung, die ärztliche Honorare festlegte – damals allerdings nur als Richtschnur für Fälle, in denen zwischen Arzt und Patient nichts anderes vereinbart war. 1924 wurde die staatliche Gebührenordnung erneuert und erweitert, vier Jahre später bekam sie Konkurrenz durch eine eigene Honorarordnung der Ärzte im Hartmannbund. 1952 wurde die ehrwürdige „Preugo“ in das Bundesrecht übernommen und 1965 von den ersten Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte abgelöst. Während die Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 aktualisiert wurde, ist das Regelwerk für Ärzte bis auf wenige Veränderungen seit 1982 im Einsatz.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Bundesärztekammer sind sich einig, dass die Gebührenordnung im Interesse der Patienten und aller anderen Beteiligten einer Erneuerung bedarf. Das ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums, doch Versicherer und Ärzte leisten Hand in Hand konstruktive Hilfestellung und haben gemeinsam das Konzept für eine modernisierte Gebührenordnung erarbeitet.

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können Privatversicherte nachvollziehen, welche Leistungen der Arzt in Rechnung stellt. Basis jeder Rechnung an Privatpatienten ist die Gebührenordnung, die Höchstgrenzen für Vergütungen festlegt. Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Grenzen bei der Kostenerstattung zu beachten. Die Tarife für ärztliche Leistungen sind übrigens kein Geheimnis, sondern für jedermann einsehbar.

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