Was hat es eigentlich mit der Versichertenkarte auf sich?

Du erhältst als gesetzlich Versicherter medizinische Leistungen, wenn Du Deine Versichertenkarte vorzeigst. Dein Arzt rechnet nicht mit Dir als Patient, sondern mit Deiner Krankenkasse ab.

Im Unterschied dazu sind Privatpatienten direkte Vertragspartner des behandelnden Arztes oder Leistungserbringers. Du musst daher zunächst die entstandenen Gesundheitskosten selbst begleichen. Die Kosten werden Dir dann von Deiner Krankenversicherung erstattet, sobald Du die Rechnung vorlegst - sei also schnell.

Einige private Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Versicherungsnehmern zusätzlich eine Versichertenkarte an. Diese ist primär obligatorisch und dient vor allem der Identifikation des Versicherten. Die Versichertenkarte für private Versicherte wird auf freiwilliger Basis von den meisten Versicherungsgesellschaften ausgegeben.

Die Karte für privat Versicherte erleichtert vor allem Privatpatienten die Abwicklung und Abrechnung der erbrachten Leistungen. Durch die vereinfachte Identifikation des Versicherten werden Verwaltungsaufgaben vereinfacht und Kosten eingespart.

Besonders bei ärztlichen Krankenhausbehandlungen ist oft eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherungsgesellschaft erforderlich. Diese wird durch die Vorlage der Versichertenkarte überflüssig. Sowohl reguläre Leistungen als auch Wahlleistungen werden direkt mit der Versicherungsgesellschaft abgerechnet, nicht mit dem Patienten.

Die Versichertenkarte für private Versicherte enthält folgende Informationen:

Deine persönlichen Daten - Name, Adresse, Geburtsdatum - Daten Deiner Versicherungsgesellschaft - Versicherungsnummer, Personennummer, Unternehmensnummer - Gültigkeitsdauer der Karte

Die Versichertenkarte speichert weder weitere persönliche Daten noch Diagnosen. Sie enthält ausschließlich die genannten persönlichen Informationen sowie Angaben zu vereinbarten Versicherungsleistungen - zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus.

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Muss ich als Privatpatient in Vorkasse gehen?