Was sind Gefälligkeitsschäden?
Stell Dir vor, Du hilfst Freunden bei einem Umzug und lässt dabei leider den neuen Fernseher fallen - dieser hat dann natürlich eine “Spider-App”. Wer kommt für diesen Schaden auf?
Um als Gefälligkeit gewertet zu werden, muss eine Tätigkeit grundsätzlich freiwillig und unentgeltlich sein. Du kannst dazu auch Freundschaftsdienst sagen. Dabei ist es jedoch gar nicht wichtig, ob Du wirklich einem Freund oder einer fremden Person einen Gefallen tust. Wenn Du zum Beispiel auf dem Parkplatz vor einem Lebensmittelgeschäft jemandem hilfst, eine schwere Tüte in den Kofferraum seines Autos zu heben, ist das eine Gefälligkeit.
Grundsätzlich kannst Du für die Schäden, die Du aus einer Gefälligkeit stammen und durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht haftbar gemacht werden. Du trägst also kein Risiko, wenn Du unentgeltlich und freiwillig bei einem Umzug hilfst, die Person, der Du geholfen hast, bleibt auf dem Schaden sitzen, den Du dabei verursachst. Juristisch gesprochen habt Ihr einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart.
Wo niemand haftet, muss niemand zahlen, so der juristische Grundsatz.
Der BGH hat allerdings entschieden, dass sobald Du eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, Du auch für Gefälligkeitsschäden haftest, da Du explizit auf den stillschweigenden Haftungsausschluss verzichtest – und Deine Versicherung dann zahlen muss. Damit es keine Diskussionen mit dem Versicherer gibt, achte auf die Gefälligkeitsklausel.