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Die Arbeitsnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Arbeitnehmern gewährt wird, die einen Teil ihres Einkommens sparen. Sie wurde eingeführt, um Arbeitnehmer zum Sparen zu ermutigen und ihnen dabei zu helfen, Vermögen aufzubauen.

Was ist die Arbeitsnehmersparzulage?

Die Arbeitsnehmersparzulage ist eine staatliche Zulage, die Arbeitnehmern gewährt wird, die einen Teil ihres Bruttoeinkommens in bestimmte Sparformen investieren. Dazu gehören vermögenswirksame Leistungen (VL), die vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag eingezahlt werden.

Wer kann die Arbeitsnehmersparzulage beantragen? Die Arbeitsnehmersparzulage kann von Arbeitnehmern beantragt werden, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Jahr 2024 lagen diese Grenzen bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.

Wie hoch ist die Arbeitsnehmersparzulage?

Die Höhe der Arbeitsnehmersparzulage hängt von der Art des Sparvertrags ab. Für vermögenswirksame Leistungen, die in Bausparverträge investiert werden, beträgt die Zulage 9% der eingezahlten Beiträge, bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr.

Für vermögenswirksame Leistungen, die in Aktienfonds investiert werden, beträgt die Zulage 20% der eingezahlten Beiträge, bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr.

Wie kann man die Arbeitsnehmersparzulage beantragen?

Die Arbeitsnehmersparzulage muss beim Finanzamt beantragt werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Der Antrag muss spätestens vier Jahre nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.

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