Wie rechnet ein Arzt seine Leistung mit mir ab?

Die Rechnungen deines Arztes oder Zahnarztes richten sich nach der allgemeinen Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ oder GOZ). Heilpraktiker halten sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ob GOÄ, GOZ oder GebüH – überall sind Höchstgrenzen für die Vergütung festgelegt und jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Grenzen bei der Erstattung zu beachten.

Ärzte:

Ärzte dürfen die in der GOÄ festgelegten Beträge mit einem bestimmten Faktor multiplizieren. Mit welchem Faktor ist abhängig von der Art der Leistung. Dabei wird zwischen ärztlichen, medizinisch-technischen und Laborleistungen unterschieden:

Ärztliche Leistungen sind die persönlichen Leistungen des Arztes; sie können vom einfachen bis zum 2,3-fachen Faktor berechnet werden. Bei besonders schwierigen Leistungen oder Krankheitsfällen darf dieser Faktor auch höher sein (bis Faktor 3,5 (Höchstsatz)). Dies muss der behandelnde Arzt selbstverständlich nachvollziehbar begründen. Medizinisch-technische Leistungen sind solche mit einem hohen Sachkostenanteil (z.B. Infusionen, Injektionen u.ä.) oder solche, die der Arzt nicht selber erbringt (z.B. Röntgenuntersuchungen u.ä.); sie können vom einfachen bis zum 1,8-fachen Faktor berechnet werden. Bei besonders schwierigen Leistungen oder Krankheitsfällen darf dieser Faktor auch höher sein (bis Faktor 2,5 (Höchstsatz)). Dies muss der behandelnde Arzt selbstverständlich nachvollziehbar begründen. Laborleistungen bemessen sich nach dem einfachen bis 1,15-fachen Faktor. Bei besonders schwierigen Leistungen oder Krankheitsfällen darf dieser Faktor auch höher sein (bis Faktor 1,3 (Höchstsatz)). Dies muss der behandelnde Arzt selbstverständlich nachvollziehbar begründen. Wenn dein Arzt zu einem höheren Faktor als den Höchstsätzen abrechnen will, muss er dir vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Honorarvereinbarung vorlegen. Der Grund für die höhere Abrechnung sollte für dich nachvollziehbar sein. Ob diese höheren Kosten durch deinen Versicherungsschutz abgedeckt sind, hängt vom gewählten Tarif ab.

Wichtige Information für Beihilfeberechtigte:

Honorarvereinbarungen (mit einem Faktor über den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ) werden von Seiten der Beihilfefestsetzungsstellen in der Regel als nicht wirtschaftlich angemessene Aufwendungen angesehen. Inwieweit von deiner zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle eine Honorarvereinbarung akzeptiert wird und eine Beihilfefähigkeit besteht, solltest du immer im Vorfeld klären.

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