Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung zahlst du, wie jede versicherte Person, einen eigenen Beitrag. Die Berechnung der Versicherungsbeiträge in der PKV basiert auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip.
Dabei wird stets ein Kollektiv betrachtet, das zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns gleichaltrig ist. Innerhalb dieses Kollektivs muss die Summe der Beitragseinnahmen über die gesamte Versicherungszeit hinweg die Summe aller zu erwartenden Versicherungsleistungen decken. Diese Berechnung erfolgt zu Beginn der Versicherung. Verschlechtert sich im Laufe der Zeit dein Gesundheitszustand, hat dies keine Auswirkungen auf deinen individuellen Beitrag zur Krankenversicherung. Denn der Zweck einer Versicherung ist es, dass du im Schadensfall von der Versichertengemeinschaft aufgefangen wirst.
Das bedeutet für dich als Kunden: Am Anfang ist die Prämie höher als der tatsächlich als Risikobeitrag „verbrauchte“ Betrag. Der Überschussanteil – also der Teil, der nicht für Gesundheitskosten aufgewendet wurde – wird in die Alterungsrückstellung investiert. Diese Rückstellungen sind eine lohnenswerte Investition: Mit steigendem Alter steigen die Gesundheitskosten um ein Vielfaches. So betragen die Krankenhauskosten für einen 80-Jährigen das Zehnfache von denen eines 30-Jährigen. In diesen Phasen ist die laufende PKV-Prämie daher definitiv zu niedrig bemessen. In diesen Zeiten wird zusätzlich Geld aus dem Kapitalstock der Alterungsrückstellung entnommen, um die Prämie stabil zu halten.