Tipp: So senkst Du möglicherweise Deinen PKV Beitrag!
Wenn du eine private Krankenversicherung abschließt, werden alle bestehenden oder früheren Erkrankungen berücksichtigt. Für diese musst du einen Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen.
Du musst diesen zusätzlichen Betrag jedoch nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Dies gilt besonders für mögliche Fehldiagnosen.
Der Zweck der Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung ist es, auch dir mit bestehenden Krankheiten einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten. Meistens wird ein Risikozuschlag für Krankheiten erhoben, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, wie z.B. chronische Erkrankungen, oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie wiederkehren. Typische Beispiele sind Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselerkrankungen, aber auch Übergewicht oder Verdauungsstörungen.
Risikozuschläge kannst du überprüfen lassen!
Ein erhobener Risikozuschlag ist nicht immer und vor allem nicht dauerhaft gerechtfertigt. In einigen Fällen ist eine Krankheit längst ausgeheilt oder wurde fehlerhaft diagnostiziert. Wenn die Erkrankung keine Bedeutung mehr für deinen Versicherungsvertrag hat, hast du laut § 41 VVG das Recht, dass dein Krankenversicherer den Risikozuschlag überprüft und herabsetzt. Dafür ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis erforderlich.