Beitrag in der PKV zu hoch - was tun ?
Dir steht gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein sogenanntes Tarifwechselrecht zu. Das bedeutet, dass du verlangen kannst, in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln – und zwar unter Anrechnung der aus dem Vertrag bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen.
Dies kann unter Umständen zu einer spürbaren Senkung deiner Beiträge führen.
Viele Versicherer orientieren sich bei der Umsetzung des Tarifwechsels an den Tarifwechsel-Leitlinien.
Zu beachten ist im Rahmen eines Tarifwechsels jedoch, dass dieser mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden sein kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarif, in den du wechseln möchtest, höhere oder umfassendere Leistungen vorsieht als dein bisheriger Tarif. Dann kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder angemessenen Risikozuschlag verlangen. Unabhängig davon kann sich ein Tarifwechsel jedoch auch vor diesem Hintergrund finanziell lohnen.
Auf der anderen Seite kann der neue Zieltarif mit Leistungseinschränkungen verbunden sein. Hier empfiehlt es sich, die einzelnen tariflichen Leistungsbestandteile genau miteinander zu vergleichen. Gegebenenfalls sieht dein bestehender Tarif Leistungen vor, auf die du ohne große Einschränkungen verzichten kannst. Doch auch an dieser Stelle gilt es unter Umständen vorsichtig vorzugehen. Denn eine spätere Rückkehr zum ursprünglichen Leistungsumfang kann – je nach deiner gesundheitlichen Situation – wiederum nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein.
Eine weitere Möglichkeit, die Höhe deines Beitrages überprüfen zu lassen, besteht dann, wenn dieser einen Risikozuschlag für Vorerkrankungen beinhaltet.
Denn gemäß § 41 VVG kannst du die Herabsetzung und auch die Streichung des Risikozuschlags verlangen, wenn die risikoerhöhenden Umstände weggefallen sind oder ihre Bedeutung verloren haben. Du musst in diesem Fall durch fachärztliche Atteste nachweisen, dass eine vollständige Ausheilung der risikoerhöhenden Erkrankung vorliegt. Eine Beschwerdefreiheit über einen längeren Zeitraum genügt hierbei oftmals nicht.
Eine Verpflichtung des Versicherers, von sich aus die Risikozuschläge zu überprüfen, gibt es grundsätzlich nicht. Vielmehr obliegt es dir, deinen Gesundheitszustand im Blick zu behalten und eine Herabsetzung bzw. Streichung der Risikozuschläge zu beantragen. Dies ist ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft möglich.