Du zahlst denHöchstbeitrag!

Wer zahlt den GKV-Höchstbeitrag?

Der Höchstbeitrag wird für alle gesetzlich Versicherten ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG). Diese Einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen du Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten musst. Sie liegt aktuell bei 62.100 Euro (brutto) jährlich.

Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung 2024:

2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.175,00 (brutto) monatlich bzw. 62.100 (brutto) jährlich. Daraus ergeben sich bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent folgende Höchstbeiträge:

Für kinderlose Versicherte (über 23 Jahre) mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt der Höchstbeitrag zur GKV 2024 inkl. Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent und Pflegeversicherung bei 1.050,53 Euro.

Für Versicherte mit einem Kind (oder unter 23 Jahre), die freiwillig gesetzlich versichert sind, bedeutet dies einen Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent und Pflegeversicherung von 1.019,48 Euro.

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