Alle Infos zur Anwartschaftsversicherung

In manchen Lebensphasen kann es für Dich wichtig oder sogar sehr ratsam sein, eine Anwartschaft oder Anwartschaftsversicherung auf eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung zu haben. Wenn Du voraussichtlich nur zeitweise in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, solltest Du unbedingt eine Anwartschaft auf eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung in Betracht ziehen. Eine Anwartschaft sichert mindestens Deinen aktuellen Gesundheitszustand und möglicherweise auch die aktuellen Versicherungsbedingungen. Bei Aktivierung der Anwartschaft kann die beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Änderungen fortgesetzt oder erstmals aufgenommen werden. Im Folgenden wird genauer erklärt, was bei der Anwartschaftsversicherung zu beachten ist und was berücksichtigt werden sollte.

Im Prinzip ist es möglich, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu kündigen und sich später, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wieder neu zu versichern. Der Vertrag kann einfach gekündigt werden und endet dann zum Ablauf oder bei Statuswechsel zum entsprechenden Anlass. Wenn Du wieder in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden möchtest, musst Du erneut einen Versicherungsantrag stellen und einen entsprechenden neuen Vertrag abschließen. Dies kann im ursprünglichen Versicherungstarif oder in einem völlig anderen Versicherungsschutz erfolgen. Allerdings fängst Du in diesem Fall so an, als ob der private, beihilfekonforme Krankenversicherungsschutz zum ersten Mal abgeschlossen wurde. Für Rückkehrer in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung ist das normalerweise mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Aufgrund des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge höher als in dem bisherigen Tarif. Die Altersrückstellungen, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrags aufgebaut wurden, sind mit der Kündigung des alten Vertrages verloren gegangen. Der neue Versicherungsvertrag beginnt wieder ohne Altersrückstellung, was sich negativ auf die Beitragshöhe und die zukünftige Beitragsentwicklung auswirkt. Bei der Antragstellung findet erneut eine Gesundheitsprüfung statt, sind in der Zwischenzeit Krankheiten aufgetreten, so kann dies zu Risikozuschlägen oder zur vollständigen Ablehnung des Antrags führen. Wenn eine Krankenversicherung ohne vorherige Anwartschaft neu beginnt, müssen in den meisten Fällen Wartezeiten berücksichtigt werden. Der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf der Wartezeiten in Kraft.

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