Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW zum 01.05.2023
Im Rahmen des laufenden Bewerbungsverfahrens sind Bewerbungen zum Einstellungstermin 01. Mai 2023 für den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2022. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach Verstreichen dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab in den aktuellen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber über das Verfahren.
Zur Wahrung der vorgenannten Bewerbungsfrist ist es zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterschriften und beizufügenden Anlagen fristgerecht der Einstellungsbehörde (Bezirksregierung) vorliegt. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der erforderlichen Unterlagen bei der Einstellungsbehörde, das bloße Ausfüllen des Einstellungsantrags im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend. Reichen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen daher bitte rechtzeitig ein.
Der Ausdruck kann nach erfolgreichem Abschluss der Online-Bewerbung erstellt werden. Hierfür ist es zum Abschluss Ihrer Online-Bewerbung erforderlich, dass Sie eine PDF-Datei aus dem Internet laden. Bitte achten Sie darauf, dass die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers dies zulassen.
Das Zeugnis über die Lehramtsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 17. April 2023 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 10. Februar 2023.
Soweit ein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung, geändert durch Verordnung vom 23.04.2021, unterworfen werden muss, informiert die zuständige Bezirksregierung die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber ab dem 01.12.2022 darüber.
Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie sich in der Statusanzeige der Online-Bewerbung informieren.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online