Erhöhnung des Höchstrechnungszins: Was passiert nun?

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 Prozent auf 1,00 Prozent steigen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, und ist damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung gefolgt. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.

Versicherungsgesellschaften haben jetzt die Möglichkeit, Dir höhere Garantien anzubieten, und dementsprechend können auch die garantierten Rentenleistungen ansteigen.

Darüber hinaus haben steigende Rechnungszinsen eine positive Auswirkung auf die Prämien von Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Der Höchstrechnungszins setzt die obere Grenze für den maximal erlaubten Rechnungszins fest, den Lebensversicherer zur Kalkulation ihrer Rückstellungen verwenden dürfen. Dieser ist nicht mit dem Garantiezins zu verwechseln, den Lebensversicherer für ihre Produkte individuell festlegen. Die Anpassung tritt in Kraft mit der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung.

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