Kann ich mich mit Vorerkrankungen versichern?
Grundsätzlich kannst du auch dann einen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in Ergänzung zu deiner Beihilfe wählen, wenn du eine Vorerkrankung oder Behinderung hast. Diese klassische Kombination aus Beihilfe und PKV spart in der Regel Kosten und gewährt einen lebenslangen Versicherungsschutz, auch wenn sich der Beihilfesatz einmal ändert.
Zudem gilt: Wenn du Vorerkrankungen oder eine Behinderung hast und bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert warst, kannst du jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.
Problemlose Aufnahme Innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung hast du sowie deine Angehörigen grundsätzlich einen einfachen, erleichterten Zugang zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Die sogenannte Öffnungsaktion – oder auch Öffnungsklausel – garantiert die Aufnahme, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Dauerhafte Leistungsgarantie Du musst dabei keine Leistungsausschlüsse fürchten. Zudem sind sogenannte Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent begrenzt. Damit sind individuelle Zusatzkosten gemeint, die bei schwereren gesundheitlichen Vorbelastungen auf den Beitrag erhoben werden.
Da die Krankenversicherungen teils unterschiedliche Leistungen anbieten, insbesondere im Leistungsbereich der Heil- und Hilfsmittel, ist ein Angebotsvergleich sinnvoll. Achte zum Beispiel auf einen sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog, da sich nur bei diesem die Versorgungsleistungen entsprechend dem medizinischen Fortschritt anpassen.
Familie mitversichern Deine Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner mit Vorerkrankungen oder Behinderungen können sich grundsätzlich ebenfalls im Rahmen der Öffnungsaktion privat versichern. Auch sie müssen nur einen kleinen Versicherungsbetrag selbst zahlen, wenn sie einen Anspruch auf Beihilfe haben. Sie dürfen allerdings nicht gesetzlich pflichtversichert sein und über kein oder wenig eigenes Einkommen verfügen. Dies gilt auch für Kinder, die über einen gesetzlich pflichtversicherten Elternteil versichert sind oder über einen freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil, der ebenfalls gleichzeitig in die Private Krankenversicherung wechselt.
Ausführliche Informationen zum Thema Absicherung von Familien, Partnerinnen, Partnern und Kindern von Beamten findest du auf dem PKV-Verbraucherportal.
Detaillierte Informationen zum Thema Beihilfe und deiner Beihilfeberechtigung bekommst du bei deiner jeweils zuständigen Beihilfestelle. An wen du dich wenden kannst, erfährst du direkt über deinen Dienstherrn oder unter Bundesverwaltungsamt/Beihilfestellen.
Wie gehe ich vor, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Öffnungsaktion nutzen sollte? Bevor du einen offiziellen Antrag auf Versicherung stellst, solltest du zunächst bei unterschiedlichen Unternehmen eine unverbindliche Anfrage stellen. Diese muss als solche gekennzeichnet sein. So kannst du herausfinden, welches Unternehmen die besten Konditionen für dich bietet. Erst, wenn du deinen Wunschtarif gefunden hast, solltest du einen formellen Aufnahmeantrag mit Hinweis auf die Öffnungsaktion stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem du den formellen Antrag auf Versicherung stellst, ist verpflichtet, dich zu den Bedingungen der Öffnungsaktion zu versichern.
Ich bin kein Beamtenanwärter mehr, vorerkrankt, würde mich aber trotzdem gerne privat versichern. Du hast Vorerkrankungen oder eine Behinderung und warst bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert? Dann kannst du jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.