Krankenversicherung für Referendare

Als Referendar genießt Du besondere Vorteile: Im Falle von Krankheit erhältst Du von Deinem Dienstherren sogenannte Beihilfeleistungen - die Beihilfe - für die tatsächlich entstandene Kosten.

Wie hoch die konkrete Höhe Deiner Beihilfe dabei ausfällt, ist in den jeweiligen Beihilfeverordnungen Deines Bundeslandes geregelt bzw. des Bundes geregelt.

Leider wird durch die Beihilfe nur ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt, so dass Du für den übrigen Teil eine Restkostenversicherung brauchst. In der Regel beträgt Dein Beihilfebemessungssatz 50%.

Mit speziellen Beihilfetarifen kannst Du die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Restkosten absichern und so Deiner Versicherungspflicht nachkommen.

Leistungen, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind, kannst Du über einen s.g. Beihilfeergänzungstarif einschließen und somit auch zu 100 Prozent versichern.

Direkt beihilfeberechtigt bist Du, wenn und solange Du Dienstbezüge, Amtsbezüge oder Anwärterbezüge erhalten.

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Was ist die Beihilfe ?

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