Was ist die Beihilfe ?

Was versteht man eigentlich unter der Beihilfe?

Der Dienstherr unterstützt seine Referendare, Lehramtsanwärter und Beamte sowie deren Familienmitglieder finanziell im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall.

Diese zusätzliche Alimentation nennt man Beihilfe. Die entsprechenden prozentualem Beihilfesätze hängen von Deinem Status und der jeweiligen Beihilfeverordnung ab - in der Regel liegen diese zwischen 50 bis max. 85 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.

Mit speziellen Beihilfetarifen kannst Du die Restkosten absichern und so Deiner Versicherungspflicht nachkommen.

Leistungen, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind, kannst Du über einen s.g. Beihilfeergänzungstarif einschließen und somit auch zu 100 Prozent versichern.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern?

Nicht nur jedes Bundesland hat seine eigenen Beihilfevorschriften, auch zwischen dem Bund und den Ländern gibt es große Unterschiede bei dem beihilfefähigen Aufwendungen.

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