Steuertipp Nummer 3:

Heute geht es in die dritte Runde und den Punkt der Kontoführungsgebühren.

Die Kosten für die Führung eines Kontos bei einem Kreditinstitut kannst Du im Rahmen der Werbungskosten ebenfalls von der Steuer absetzen.

Ohne Nachweis können regelmäßig lediglich 16,00 € als Pauschale für die Kontoführungsgebühren angesetzt werden.

Solltest Du höhere Kosten für Dein für die Besoldung genutztes Girokonto haben, dann musst Du diese gesondert nachweisen.

An dieser Stelle ganz klar der Hinweis, dass es sich hier lediglich um Tipps und keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne handelt.

Euer Jan

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Steuertipp Nummer 4:

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Steuertipp Nummer 2: Fachliteratur