Steuertipp Nummer 2: Fachliteratur

Heute geht es in die zweite Runde und um das Thema Fachliteratur und wie Du diese von der Steuer absetzen kannst.

Du kannst Fachbücher, Fachzeitschriften und Fachartikel als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung ansetzen. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du diesen Lesestoff analog oder digital gekauft hast.

Wichtig: Die Voraussetzung dafür ist, dass diese sich vom Inhalt ausschließlich oder zumindest überwiegend auf Themen im beruflichen Kontext beziehen.

Die Medien musst Du nicht direkt im Unterricht einsetzen – Unterrichtsvorbereitung & die Nachbereitung gehören genauso für Dich dazu wie fachliche Weiterbildung.

Ein echter Tipp: Es ist nicht immer ganz einfach, die Gegenstände dem beruflichen Umfeld zuzuordnen.

Wenn Du z.B. ein modernes Jugendbuch auf Englisch oder Latein für den Unterricht nutzen möchtest, dann kennzeichne dies deutlich, so dass Du einen Nachweis führen kannst.

Die Finanzämter beanstanden meist nicht, wenn Du als Pauschale 110 € für Fachliteratur angibst.

An dieser Stelle ganz klar der Hinweis, dass es sich hier lediglich um Tipps und keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne handelt.

Euer Jan

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