Steuertipp Nummer 7: Deine Fahrtkosten
Folge Nummer 7 in der Reihe der Steuertipp! Heute geht es um die anfallenden Fahrtkosten.
Euer Finanzamt erkennt für die Fahrten zwischen Wohnung und Unterrichtsort pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke pauschal 30 Cent als Fahrtkosten an – also nicht Hin- und Rückweg.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Du mit dem Auto, zu Fuß, dem Fahrrad, Roller, der Bahn oder dem Bus anreist. Solltest Du die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann können die tatsächlich Fahrkosten angesetzt werden, sofern diese natürlich höher ausfallen. Selbstverständlich muss hier der entsprechende Nachweis über die Tickets oder Buchungsbestätigungen erbracht werden.
Kleiner Tipp: Es werden bei den Finanzämtern 192 Arbeitstage für eine Vollzeitstelle bei Lehrern anerkannt. Wenn Du häufiger an der Schule eingesetzt bist, dann musst Du hier ebenfalls einen Nachweis erbringen können.
Die Tipps sind keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne.
Euer Jan