Steuertipp Nummer 8: Lehrergewerkschaften und Lehrerverbänden
Um die Absetzbarkeit der Beiträge von Lehrergewerkschaften und Lehrerverbänden geht es in der 8. Folge der Steuertipps.
Wenn Ihr Mitglied bei einer Interessensvertretung oder einem Berufsverband seid, dann sind diese Beiträge auch absetzbar. Beispiele hierfür sind: Die GEW, der VBE, der Deutsche Lehrerverband oder der Beamtenbund.
Neben den Mitgliedsbeiträgen sind auch Zahlungen für zusätzliche Services, die Aufnahmebeiträge und freiwillige Zahlungen ansetzbar – selbst wenn Ihr keine aktiven Mitglieder in dem entsprechenden Verband seid.
Die Tipps sind keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne.
Euer Jan