Steuertipp Nummer 9: Versicherungen
Der 9. Hinweis zu Thema Steuern – heute geht es um berufliche Versicherungen.
Berufliche Risiken existieren auch für Lehrkräfte und somit dürft Ihr natürlich ebenfalls alle Versicherungen als Werbungskosten ansetzen, die ein berufliches Risiko abdecken.
Hierzu zählen beispielsweise der Arbeitsrechtschutz, die Diensthaftpflichtversicherung und der dienstliche Teil einer Unfallversicherung.
Welche Möglichkeiten habt Ihr darüber hinaus?
Altersvorsorgeaufwendungen für s.g. Rürup oder Riesterverträge.
Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen diese Versicherungen
• Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Auslandsreisekrankenversicherung • Pflegezusatzversicherung • Dienstunfähigkeitsversicherung • KFZ-Haftpflichtversicherung • Risikolebensversicherung
An dieser Stelle, wie immer, der Hinweis, dass es sich hier lediglich um Tipps und keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne handelt.
Euer Jan