Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorge durch Früherkennung

Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind oftmals besser, wenn eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wird. Für die häufigsten schweren Erkrankungen gibt es deswegen entsprechende Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen. Mit professioneller moderner Diagnostik sollen Krankheiten oder deren Vorstufe entdeckt werden, bevor sie Beschwerden auslösen. Sie sind also grundsätzlich für augenscheinlich gesunde Personen gedacht.

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen

Der Gesetzgeber hat nachweislich sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen zu den häufigsten Krankheitsbildern in sogenannten gesetzlichen Programmen festgelegt. Nach diesen Programmen haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer ab einem bestimmten Alter Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus (sog. "Check-up") sowie von bestimmten Krebserkrankungen. Für Schwangere, Neugeborene und Kinder sehen die gesetzlichen Programme darüber hinaus Vorsorgeuntersuchungen vor, die darauf abzielen, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten.

Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den gesetzlich eingeführten Programmen:

  • Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen (ab dem 35. Lebensjahr)
  • Diabetesvorsorge (ab 35. Lebensjahr)
  • Früherkennung Hautkrebs (ab dem 35. Lebensjahr)
  • Chlamydien-Screening bei jungen Frauen (bis 25 Jahre)
  • Krebsvorsorge (Frauen ab 20. Lebensjahr/Männer ab 45. Lebensjahr)
  • Früherkennung von Nierenkrankheiten (ab 35. Lebensjahr)
  • Darmkrebsfrüherkennung (ab 50. Lebensjahr)
  • Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Kindervorsorge U1 bis U10
  • Jugendgesundheitsuntersuchung im 14. Lebensjahr
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