Wie läuft der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer private Krankenversicherung ab?

Wenn Du bei Deiner Verbeamtung Mitglied einer GKV bist, musst Du keine Kündigungsfristen einhalten. Aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes ist der Wechsel sofort möglich, da die Versicherungspflicht erlischt und Du zum freiwilligen Mitglied wirst. Eine richtige „Kündigung“ ist bei gesetzlichen Kassen nicht notwendig.

Es reicht aus, wenn Du den Nachweis über die neue Versicherung an Deine gesetzliche Krankenkasse schickst. Gerne erledige ich für Dich diese lästige Formalität.

Solltest Du bereits freiwillig versichert sein, so gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Wenn Du bereits in einer PKV versichert bist und nun zu mir wechseln möchten, muss geklärt werden, welche Kündigungsfristen bei der bestehenden PKV gelten.

Bei einer Beitragsanpassung steht Dir mit einer Frist von 2 Mon. ab Erhalt des Schreibens ein Sonderkündigungsrecht zu.

Bei einer Beitragserhöhung müssen keine Fristen eingehalten werden.

Wenn Du hierzu Fragen hast oder gerne Deine bestehende PKV vergleichen möchtest, dann schreib mir einfach eine kurze Nachricht.

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