Was ist Kurzsichtigkeit und wie läuft die Erstattung über die Beihilfe (NRW)

Kurzsichtigkeit: Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten

Kurzsichtigkeit, auch Myopie genannt, ist eine häufige Sehschwäche, bei der entfernte Objekte unscharf erscheinen, während nahe Objekte klar gesehen werden. Diese Fehlsichtigkeit betrifft Millionen von Menschen weltweit und kann das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen.

Ursachen Kurzsichtigkeit entsteht, wenn der Augapfel zu lang ist oder die Brechkraft der Linse zu stark ist. Dadurch wird das Licht vor der Netzhaut fokussiert, anstatt direkt darauf. Genetische Faktoren spielen eine große Rolle, aber auch Umweltfaktoren wie langes Lesen oder Arbeiten am Computer können die Entwicklung von Myopie begünstigen.

Symptome Die Hauptsymptome der Kurzsichtigkeit sind:

  • Unscharfes Sehen in der Ferne
  • Kopfschmerzen
  • Augenbelastung
  • Häufiges Blinzeln oder Zusammenkneifen der Augen

Diagnose

Ein Augenarzt kann Kurzsichtigkeit durch eine einfache Augenuntersuchung diagnostizieren. Dabei wird die Sehschärfe getestet und die Brechkraft des Auges gemessen.

Behandlungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kurzsichtigkeit zu korrigieren:

  • Brillen: Die häufigste und einfachste Methode zur Korrektur.
  • Kontaktlinsen: Eine Alternative zur Brille, die direkt auf dem Auge getragen wird.
  • Laserchirurgie: Verfahren wie LASIK können die Form der Hornhaut verändern und so die Sehschärfe verbessern.
  • Orthokeratologie: Spezielle Kontaktlinsen, die über Nacht getragen werden, um die Hornhaut vorübergehend zu formen.

**Prävention **

Obwohl genetische Faktoren nicht verändert werden können, gibt es einige Maßnahmen, die das Risiko der Entwicklung oder Verschlechterung von Kurzsichtigkeit verringern können:

  • Regelmäßige Pausen bei Naharbeit
  • Ausreichend Zeit im Freien verbringen
  • Gute Beleuchtung beim Lesen und Arbeiten

Für die Erstbeschaffung einer Sehhilfe ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Aufwendungen für die Ersatz- oder Folgebeschaffung sind unter folgenden Voraussetzungen beihilfefähig:

Änderung der Sehschärfe

Aufwendungen einer Brille (auch Ersatz beider Gläser z.B. wegen Beschädigung) oder Kontaktlinsen für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind nur beihilfefähig, wenn eine Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien (nur sphärischer Wert) vorliegt.

Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn z.B. die Werte für ein Auge um 0,25 Dioptrien zugenommen und für das andere Auge um 0,25 Dioptrien abgenommen haben oder bei Kurzsichtigkeit sich die Sehschärfe (Visus) um mindestens 20 Prozentpunkte verbessert.

Keine Änderung der Sehschärfe

Ohne eine solche Sehschärfenänderung sind die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung einer Sehhilfe nur beihilfefähig, wenn seit der letzten beihilfefähigen Beschaffung einer Sehhilfe eine Frist von 3 Jahren verstrichen ist. Bei Kontaktlinsen verkürzt sich diese Frist auf 2 Jahre.

Die beihilfefähigen Aufwendungen sind in diesem Fall auf max. 170 Euro je Kontaktlinse und 220 Euro je Brillenglas (bis 5,75 Dioptrien) oder 250 Euro je Glas (ab 6 Dioptrien) beschränkt. Aufwendungen für die Ersatz- oder Folgebeschaffung einer Brille oder von Kontaktlinsen sind grundsätzlich auch dann beihilfefähig, wenn die Refraktionsbestimmung durch Optikerinnen und Optiker vorgenommen wurde.

Beihilfefähig sind bei ausreichender Indikation auch Aufwendungen für ärztlich verordnete elektronische Sehhilfen wie z.B. ein Bildschirmlesegerät oder ein Optacon-Lesegerät. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur medizinisch notwendige Aufwendungen in angemessener Höhe beihilfefähig sind.

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