Was kostet eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Kasse?
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen.
Der allgemeinen Beitragssatz der GKV wird durch den Staat bestimmt. Er liegt momentan bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
„Allgemein“ bedeutet hier, dass der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen und für alle Versicherten gleichermaßen gilt.
Den Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen selbst fest. Die meisten Kassen informieren ihre Kunden zum Jahreswechsel über die Höhe des Zusatzbeitrags.
Er unterscheidet sich also von Kasse zu Kasse und bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen: durch einen Krankenkassenwechsel.
Grundsätzlich können Beamte wählen:
Du kannst entweder in die private oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.
Für die private Krankenversicherung erhalten Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherren.
Nur in einigen wenigen Bundesländern erhalten Beamte auch für die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss (pauschale Beihilfe) - wenn das nicht gegeben ist, dann musst Du den vollen Beitrag zahlen.