Wichtige Klauseln in Deiner DU - Versicherung!

Achte besonders auf diese drei Klauseln:

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Achte auf die s.g. „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“, wenn Du noch Beamter auf Probe oder auf Widerruf bist. Dann leistet der Versicherer unabhängig von Deinem Beamtenstatus. Unvollständig ist die Klausel dann, wenn nur Beamte auf Lebenszeit eine lediglich eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen - damit bist Du in der Beweislast.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Deine Versicherung sollte eine „echte DU-Klausel“ enthalten. Das bedeutet, die Versicherung verzichtet auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit & akzeptiert das Votum des Amtsarztes. Das macht den Leistungsantrag für Dich wesentlich einfacher.

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel würde dagegen vorsehen, dass die Versicherung selbst Deine Berufsunfähigkeit nachprüft. Dann könnte der Fall eintreten, dass Du zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig bist - somit würdest Du von der Versicherung kein Geld bekommen

Zahlung bei Teildienstunfähigkeit

Die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Dienstzeit ableisten kannst.

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Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis - was muss ich mit meiner Krankenversicherung tun?

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Was zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?