Was zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?

Bei Dienstunfähigkeit kann Dich Dein Dienstherr in den Ruhestand versetzen und Dir ein Ruhegehalt zahlen. Wirst Du aber als Anwärter dienstunfähig, hast Du im schlimmsten Fall keinerlei Bezüge

Beamte auf Lebenszeit:

Als Beamter auf Lebenszeit bekommst Du das Ruhegehalt erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (Wartezeit). Wirst Du also in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt.

Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das Du während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG).

Beamte auf Probe:

Bist Du derzeit Beamter auf Probe, dann befindest Du Dich noch in der Probezeit Deines Dienstes und wirst normalerweise entlassen, wenn Du dienstunfähig wirst. Du wirst zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch dort musst Du erst einmal fünf Jahre versichert sein, um Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Beamte auf Widerruf:

Befindest Du Dich noch im Vorbereitungsdienst, dann bist Du in der Regel Beamter auf Widerruf. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wirst Du wie ein Beamter auf Probe aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Ruhegehalt bekommst Du nicht.

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