Wie spart man Steuern mit der privaten Krankenversicherung?

Die meisten Versicherungsbeiträge kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings ist dies nur bis zu einer begrenzten Höhe möglich. Als Beamter oder Arbeitnehmer kannst du bis zu 1.900 Euro absetzen, als Selbstständiger sogar bis zu 2.800 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte dieser Beträge.

Normalerweise werden diese Höchstgrenzen bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung "aufgebraucht". Wenn Du jedoch Deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Voraus zahlst, steht Dir diese Maximalsumme für die Sonderausgaben in den Folgejahren zur Verfügung. In diesen Jahren, in denen Du keine PKV-Beiträge zahlst, kannst Du also andere Vorsorgeaufwendungen bis zur Höchstgrenze steuerlich absetzen. Das können zum Beispiel Beiträge für Haftpflicht-, Unfall- oder andere Lebensversicherungen sein.

Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine individuelle Steuerberatung ersetzen. Bei konkreten Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen empfehle ich Dir, einen Steuerexperten oder das Finanzamt zu konsultieren.

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Wie läuft die Einreichung von Rechnungen bei Deiner privaten Krankenversicherung?

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Vorsorge ist wichtig!