Wie wird Deine Mindestversorgung berechnet?

Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand treten, haben Anspruch auf Ruhegehalt, sofern sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Das Ruhegehalt setzt sich aus dem erdienten Ruhegehalt, der amtsabhängigen Mindestversorgung und der amtsunabhängigen Mindestversorgung zusammen.

Das erdiente Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und des entsprechenden Ruhegehaltssatzes berechnet. Pro Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit beträgt der Ruhegehaltssatz 1,79375 %. Der maximale Ruhegehaltssatz liegt jedoch bei 71,75 %.

Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A 4, was in der Regel etwa 1.500 Euro brutto monatlich entspricht. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, also etwa 700 Euro brutto monatlich.

Für das auszuzahlende Ruhegehalt ist der höchste der drei ermittelten Beträge maßgeblich.

Was passiert bei einem Unfall?

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn ihre Dienstunfähigkeit durch einen Unfall in der Freizeit verursacht wurde.

Beamte auf Probe haben jedoch Anspruch auf Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde.

Bei einem Dienstunfall, der zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt, können sowohl Beamte auf Lebenszeit als auch Beamte auf Probe ein Unfallruhegehalt erhalten.

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