Zuzahlung bei Medikamenten - GKV vs. PKV

Zuzahlung bei Medikamenten

Bei uns gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht - der Schutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung stellt sicher, dass ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen für alle Versicherten bezahlbar bleiben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle medizinischen Leistungen bei uns grundsätzlich kostenlos sind. Für verschiedene Heil- und Hilfsmittel müssen in der GKV Zuzahlungen geleistet werden.

Dabei gibt es jedoch einige Regelungen und Zuzahlungen, die du beachten musst. Im Folgenden erfährst du mehr über die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente:

Wenn dir dein Arzt oder deine Ärztin ein Medikament verschreibt, musst du als gesetzlich Versicherter 10 Prozent der Kosten selbst tragen. Dabei liegt die Mindestzuzahlung bei fünf Euro und die Höchstzuzahlung bei zehn Euro pro Heilmittel. Die Zuzahlung ist jedoch niemals höher als die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Zuzahlung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente:

Bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, wie vielen Mitteln gegen Erkältung oder Durchfall, übernimmt die Kasse in der Regel keine Kosten. Du musst die Kosten also vollständig selbst tragen. Eine Ausnahme gibt es, wenn das Mittel als Therapiestandard bei einer schwerwiegenden Erkrankung gilt.

Sind Medikamente unbezahlbar?

Um gesetzlich Versicherte vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch Zuzahlungen zu bewahren, gibt es eine festgelegte Obergrenze. Diese Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts

Zuzahlung – gibt es in der PKV ebenfalls?

Gesetzlich Versicherte müssen sich in vielen Bereichen an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen.

Wenn du privat versichert bist, ist in deinem individuellen Tarif genau festgelegt, welche Leistungen abgedeckt sind. In der Regel erstattet die PKV die Kosten für deine Arzneimittel im Rahmen des Tarifs, sofern folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Medikament wurde ärztlich als medizinisch notwendig verordnet.
  • Es ist von der Schulmedizin überwiegend anerkannt.
  • Das Arzneimittel ist in der Apotheke erhältlich.
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Schul- oder Komplementärmedizin – wer leistet was?

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